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Management

Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Vertragsgegenstand, Änderungen

1. Vertragsgegenstand, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(a) Die Newtron GmbH (nachfolgend als Anbieter bezeichnet) stellt unter der Domain www.newtron.net/web/nmarkets/ eine Handelsplattform in Form eines virtuellen Marktplatzes zur Verfügung (i.F. Portal genannt), über welchen Einkäufer und Lieferanten miteinander in Geschäftsbeziehungen treten und diese mithilfe spezieller Tools und Plattformservices optimieren können.

Zu diesem Zweck können Unternehmer i.S.d. § 14 BGB unter anderem Profilseiten anlegen, an Ausschreibungen und Vergabeverfahren teilnehmen, Lieferantenauskünfte erhalten, öffentliche Informationsanfragen erstellen, das interne Nachrichtensystem nutzen u.v.m.

Der gesamte Leistungsumfang wird durch die auf dem Portal verfügbaren technischen Funktionen, die Beschreibungen auf www.newtron.de und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt (vgl. III.1.).

(b) Zur Portalnutzung sind ausschließlich natürliche und juristische Personen zugelassen, die als Unternehmer gemäß § 14 BGB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (nachfolgend insgesamt als „Nutzer” bezeichnet)

(c) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und solchen Nutzern der Plattform, die sich beispielsweise als Lieferanten, Speditionen, Handwerker und sonstige Dienstleister für die Plattform elektronisch registrieren.
Ein Nutzungsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer kommt vorbehaltlich etwaiger individueller Vertragsabsprachen ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zustande. Vom Nutzer gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vom Anbieter grundsätzlich und auch dann nicht angenommen, wenn und soweit sie nicht im Widerspruch zu den nachfolgenden Regelungen stehen.

2. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über die Anzeige auf der Plattform mitgeteilt. Widerspricht er diesen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

II. Vertragsschluss, Registrierung, Kündigung1. Zustandekommen des Vertrages

1. Zustandekommen des Vertrages

(a) Ein Nutzungsvertrag zwischen Anbieter und Nutzer kommt ausschließlich durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs zustande, nachdem man sich als Lieferant registriert, diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und wir den Auftrag ausdrücklich bestätigt, sowie die Zugangsdaten zu dem Nutzer-Account übermittelt haben.

(b) Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Registrierung ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen. An das mit der Registrierung verbundene Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages sind Sie für die Dauer von maximal 5 Werktagen gebunden.

2. Registrierung eines Nutzer-Accounts als Lieferant

(a) Zur Begründung eines Nutzungsvertrages ist die Registrierung des Nutzers als Lieferant durch Eingabe von mit Sternchen gekennzeichneten Pflichtdaten und optionalen Daten erforderlich. Die einzutragenden Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß einzugeben. Bei nachträglichen Änderungen ist der Nutzer verpflichtet, den Datenbestand selbsttätig oder durch Anzeige gegenüber dem Anbieter zu aktualisieren.

(b) Die dem Nutzer per E-Mail erteilten Zugangsdaten zum Login sind von diesem beim ersten Anmeldevorgang sofort zu ändern, geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Zugang zum Nutzerkonto darf ausschließlich durch den Nutzer und die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Nutzer haftet für unerlaubte Fremdnutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dass er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung, vorübergehende Sperrung

(a) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem Datum der Annahme des Angebots. Wird der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit.

(b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  Ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anbieters ist insbesondere anzunehmen, wenn gegen wesentliche vertragliche Pflichten oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen wird und der Nutzer diesen Verstoß auch nach einer Abmahnung nicht unverzüglich abstellt.

(c) Die Abgabe der Kündigungserklärung in Textform ist ausreichend.

(d) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis für die explizit gekündigte Leistung. Der Nutzer ist berechtigt, bis 30 Kalendertage nach Vertragsende seine Daten zu sichern. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit kann der Anbieter den Benutzernamen sowie das Passwort sperren.

(e) Der Anbieter ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungspflichten, sämtliche im Rahmen der Nutzung entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

III. Leistungen des Portals, Verfügbarkeit, Rechte des Anbieters/Dritter

1. Funktionsweise des Portals, Leistungen des Anbieters

(a) Die Handelsplattform ermöglicht als Plattform für Einkäufer und Lieferanten zum Handel mit Gütern und Dienstleistungen die Nutzung einer Vielzahl von Diensten und Funktionalitäten. Die Handelsplattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Einkäufer und Lieferant wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

Die von Newtron angebotenen Zugänge sind in der Leistungsübersicht einzusehen.

(b) Neben der Ersteinrichtung des Lieferantenprofils gehören individuelle Dienstleistungen des Anbieters nicht zum geschuldeten Leistungsumfang im Rahmen dieses Portalnutzungsvertrages. Diese können jedoch direkt beim Anbieter erfragt und gesondert beauftragt werden (vgl. support@newtron.de, 0351-43958538).

(c) Die Angebote eines Lieferanten sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des vom Einkäufer ausgeschriebenen Vertrages. Die auf der Plattform eingegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise gemäß HGB. Lieferanten bleiben so lange an ihr Angebot gebunden, wie es der betreffende Lieferant bei der Angebotsabgabe auf der Handelsplattform jeweils bestimmt und eingestellt hat. Lieferanten haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Informationsanfragen, Ausschreibungen oder Auktionen eingeladen zu werden.

(d) Geschäfte zwischen den Nutzern (Lieferanten und Einkäufer) können auf dieser Plattform zwar angebahnt, jedoch nicht direkt online über diese abgeschlossen werden. Der Austausch vertragsbegründender Willenserklärungen findet zumindest teilweise außerhalb dieser Plattform zwischen den Nutzern statt.

(e) Die Handelsplattform ist eine Handels- und Kommunikationsplattform, über die Einkäufer und Lieferanten eigenverantwortlich miteinander kommunizieren und verhandeln. Der Anbieter stellt hierfür lediglich das Instrumentarium in Form der Dienste und Funktionalitäten der Handelsplattform zur Verfügung. Der Anbieter wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen Einkäufern und Lieferanten geschlossenen Verträge und handelt insoweit auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe. Einkäufer und Lieferanten schließen die Verträge hinsichtlich des Inhalts und rechtlicher Wirkung in eigener Verantwortung ab. Auch die Erfüllung dieser über die Handelsplattform geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen Einkäufern und Lieferanten. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass zwischen den Nutzern Verträge zu den von den Nutzern angestrebten tatsächlichen und/oder rechtlichen Bedingungen zustande kommen und/oder solche Verträge ordnungsgemäß erfüllt werden. Die von Nutzern eingestellten Angebote und sonstigen Angaben werden von dem Anbieter grundsätzlich nicht auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft.

(f) Eine Überprüfung der bei Abschluss des Zugangsvertrags von den Nutzern hinterlegten Daten und deren fortwährende Aktualität kann der Anbieter nur sehr begrenzt durchführen, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz Sicherheitsvorkehrungen ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Nutzerkonto falsche oder unvollständige Daten hinterlegt wurden. Jeder Nutzer hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners wie auch der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht der handelnden Person zu überzeugen.

(g) Die auf der Handelsplattform von Nutzern veröffentlichten Inhalte werden grundsätzlich von dem Anbieter nicht auf ihre Richtigkeit, Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft. Beschwerden über fehlerhafte und/oder rechtswidrige Inhalte sind an den Anbieter zu richten über support@newtron.de.

(h) Die Einstellung von Katalogen auf der Plattform und die Nutzung der Katalogumgebung ist nur auf Grundlage separater Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer möglich

(i) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Angebote und Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, vor der Abgabe oder der Annahme eines Angebots dessen vollständigen Inhalt auf der Handelsplattform einzusehen, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.

(j)  Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt, Funktionen und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch Zweck und Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Zugangsvertrags nicht oder jedenfalls nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Der Anbieter wird die Nutzer der Handelsplattform über die Änderungen entsprechend informieren.

(k) Der Anspruch zur Ausübung des Nutzungsrechts besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.

2. Urheber- & Schutzrechte an Inhalten des Anbieters, Dritter; Verantwortlichkeit des Anbieters

(a) Die auf dem Portal des Anbieters verfügbaren Inhalte, soweit es sich dabei nicht um solche des Nutzers handelt, sowie das Portal selbst sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum des Anbieters oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung als solche ist ggfs. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk iSd §§ 4 Abs.2, 87a Abs.1 UrhG.

(b) Das Recht der Nutzung dieser Inhalte ergibt sich ausschließlich aus dem nach diesen Bestimmungen für die Inanspruchnahme der Leistungen gestatteten Rahmen. Über die vertragsgemäße Nutzung des Portals hinaus ist es dem Nutzer daher untersagt, diese Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, nachzuahmen oder in sonstiger Weise zu nutzen.

(c) Hinsichtlich der Inhalte von anderen Nutzern bzw. sonstigen Dritten (sog. Drittinhalte) führt der Anbieter keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Gleiches gilt für Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten.

IV. Nutzungsgebühren, Zahlungsbedingungen, Pflichten und Rechte des Nutzers

1. Gebühren, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(a) Die Gebühren für die Nutzung von kostenpflichtigen Services sind im jeweiligen Vertrag ausgewiesen und vereinbart. In der separaten Leistungsbeschreibung sind die kostenpflichtigen Leistungen einsehbar. Die Buchung erfolgt mittels Bestelldokument über unseren Kundenservice.

(b) Die Gebühren sind vom Nutzer im Voraus nach Rechnungsstellung ohne Abzug zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Freischaltung der Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgtem Zahlungseingang. Bei nicht fristgerechter Zahlung, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Benutzernamen sowie das Passwort des Nutzers zu sperren.

(c) Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung des Anbieters besteht, gegen diesen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(d) Forderungen gegenüber dem Anbieter können nur mit Zustimmung vom Anbieter an Dritte abgetreten werden. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt 

2. Allgemeine Pflichten und Rechte des Nutzers  

(a) Soweit die vom Nutzer eingestellten Inhalte nach Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, gewährt der Nutzer dem Anbieter folgende Rechte:

(aa) das zeitlich auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des/der jeweiligen Server/s (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

(ab) das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht     ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website des Portals von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Anbieter zugerechnet.

(ac) Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Anbieter, dass er berechtigt ist, die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach den vorstehenden Absätzen zu gewähren.

(ad) Der Nutzer verzichtet auf das Recht der Urhebernennung

(b) Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Er ist insbesondere im Rahmen der Kommunikation mit anderen Nutzern zur Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verpflichtet. Der Anbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

(c) Sollte es bei der Nutzung der technischen Einrichtungen und Dienste des Anbieters zu Störungen kommen, so wird der Nutzer den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich unterrichten.

(d) Dem Nutzer sind jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Infrastruktur des Anbieters untersagt, die gegen geltendes Recht und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Strafrecht, gegen Wettbewerbsrecht gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßende Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

die Nutzung, das Bereitstellen, das Verbreiten und Bewerben von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B.: Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu berechtigt zu sein.

die Verbreitung von Viren, Trojanern, Spam und anderen schädlichen Dateien

Handlungen, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb der technischen Einrichtungen des Anbieters oder Dritter nicht unerheblich zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Anbieters übermäßig zu belasten.

(e) Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist der Anbieter berechtigt und ggfs. verpflichtet, die Aktivitäten des Nutzers zu überprüfen und ggfs. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhaltes an die Staatsanwaltschaft gehören.

(f) Bei Verstößen des Nutzers gegen ein Verbot nach IV.2.f. stehen dem Anbieter neben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Nutzer insbesondere Ansprüche auf Freihaltung bzw. Freistellung von jeglichen gegen ihn gerichteten Ansprüchen Dritter zu. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen.

V. Gewährleistung, Haftung, Sperrung des Zugangs

1. Gewährleistung

Soweit für die Leistungen der Portalnutzung das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Mietleistungen i.S.d. §§ 536 ff. BGB zur Anwendung kommt gilt folgendes:

(a) Der Anbieter gewährleistet während der Laufzeit des Zugangsvertrags, dass die für die Erstellung der Handelsplattform verwandte Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Zweck mindern oder aufheben. Eine nur unwesentliche Minderung bleibt außer Betracht. Ebenso bleibt außer Betracht eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden ist.

(b) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, für die gemäß nachstehender Haftungsbestimmungen die Haftung nicht beschränkt werden kann.

(c) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs.1 1.Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

2. Haftung des Anbieters

(a) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

(b) Darüber hinaus haftet der Anbieter uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer üblicherweise vertrauen durfte. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(c) Der Anbieter haftet auch eingeschränkt für das Fehlen oder den Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft bzw. für die Nichteinhaltung einer Garantie, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(d) Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ausnahmslos für alle Schadensersatzansprüche, ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur, sowie für Aufwendungsersatzansprüche, welche anstelle eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.

(e) Soweit die Schadensersatzhaftung vom Anbieter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(f) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

3. Sperrung des Zugangs und der Leistungen

(a) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zum Portal und/oder die Leistungen (vgl. III.1.) vorübergehend zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht auf Gesetzesverletzungen oder die Verletzung der Rechte Dritter vorliegt, aufgrund einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder aufgrund von Ermittlungen staatlicher Behörden.

(b) Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Nutzer ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

(c) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber der Anbieter die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Nutzers den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

VI. Datenschutz, Schlussbestimmungen

1. Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltung

(a) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

(b) Der Nutzer ist in Hinblick auf personenbezogene Daten Dritter der Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr.7 DS-GVO, wenn er derartige Daten an den Anbieter im Rahmen der Portalnutzung übermittelt. Der Nutzer ist insoweit selbständig für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung und Datenverarbeitung durch den Anbieter verantwortlich. Soweit eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung anderweitig nicht gewährleistet werden kann, ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter auf die Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DS-GVO hinzuweisen und einen solchen mit dem Anbieter abzuschließen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere dem Vertrag vor.

(c) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften beruhen, für deren Beachtung der Nutzer als verantwortlich im vorbeschriebenen Sinne ist.

(d) Die Server des Hostproviders sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das in § 5.1 beschriebene integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Handelsplattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(e) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber- gleich zu welchem Zweck verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen neben ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen auch solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Als vertraulich in diesem Sinne gelten insbesondere die vom Kunden eingepflegten Anwendungsdaten.

2. Anwendbares Recht

Auf den vorliegenden Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(a) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Dresden.

(b) In allen übrigen, vorliegend nicht geregelten Fällen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften der EuGVVO und ZPO.

4. Salvatorische Klausel

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Sonderbestimmungen für Dienstleistungen

1. Geltung der AGB

Dienstleistungen des Anbieters, welche über die nach vorstehenden AGB geregelte Portalnutzung hinausgehen, werden mit separaten Verträgen mit dem Nutzer vereinbart. Für diese Verträge gelten ebenfalls die vorstehenden AGB, soweit diese sich nicht erkennbar oder ausdrücklich nur auf die Portalnutzung beziehen. Ergänzend gelten die nachstehenden Regelungen.

2. Vertragsschluss

Dienst /-Werkleistungen können ausschließlich in Text- oder Schriftform beauftragt werden. Der Anbieter ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, entsprechende Aufträge anzunehmen. Gibt der Nutzer ein rechtswirksames Angebot zur Beauftragung einer Dienstleistung gegenüber dem Anbieter ab, so ist er hieran für die Dauer von sieben Werktagen gebunden.

3. Vertragsgegenstand, Leistungen des Anbieters

(a) Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters ergeben sich ausschließlich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung und der in diese einbezogenen Leistungsbeschreibungen und/oder sonstige Unterlagen.

(b) Die Leistungserbringung durch vom Anbieter nach eigenem, fachlichem Ermessen beauftragte, gleichwertig qualifizierte Dritte ist zulässig, soweit aus Sicht des Nutzers kein objektiv wichtiger Grund gegen die Person/Firma des/der Unterbeauftragten spricht.

4. Change Request

(a) Der Nutzer ist berechtigt, Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen zu fordern,
insbesondere wenn sich die Leistungsanforderungen während der Vertragsdurchführung ändern. Der Anbieter wird dem Änderungsverlangen (Change-Request) dann nachkommen, wenn ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar und sein originärer Auftrag dadurch nicht gefährdet ist. Jeder Change-Request ist in Textform zu formulieren und dem Anbieter zunächst zur Prüfung und Umsetzung vorzulegen.

(b) Leistungsänderungen i. S. vorstehender Ziffer (1). sind dem Anbieter grundsätzlich zu vergüten, auch wenn hierüber keine ausdrückliche Abrede getroffen worden ist. Die Vergütung ist für den durch die Leistungsänderung verursachten Mehraufwand des Anbieters gegenüber der ursprünglich vereinbarten Leistung zu entrichten. Der Anbieter weist den Mehraufwand nachvollziehbar in seiner Abrechnung aus. Soweit der Nutzer keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung des Mehraufwandes darlegt, gilt die Vermutung der Richtigkeit der Abrechnung.

(c) Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten auch alle sonstigen Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter nach Freigabe einer Teil- oder der Gesamtleistung Änderungen oder Ergänzungen vornehmen muss, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen und freigegeben worden sind. Dasselbe gilt, wenn eine Freigabe noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.

5. Termine, Fälligkeiten

(a) Es gelten grundsätzlich nur die in Schrift- oder Textform vertraglich vereinbarten Termine für die Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

(b) Vereinbarte Termine nach Ziffer (1) begründen im Zweifelsfall lediglich die Fälligkeit der Vertragsleistungen / -lieferungen und stellen somit weder relative Fixschulden i.S.d. § 323 Abs.2 Nr.2 BGB noch absolute Fixschulden des Anbieters dar, wenn dies nicht von den Parteien so vereinbart worden ist.  Ferner ist die Überschreitung dieser Termine durch den Anbieter entgegen § 286 Abs.2 Nr.1 BGB nur nach ordnungsgemäßer Mahnung verzugsbegründend.

(c) Festgelegte Fertigstellungs- bzw. Liefertermine sind für den Anbieter nicht verbindlich, sofern diese aus Gründen nicht eingehalten werden können, die der Nutzer allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Fall einer Verletzung der Mitwirkungsverpflichtungen des Nutzers sowie bei der Umsetzung von Änderungswünschen des Nutzers, die eine Anpassung des Zeitplanes erforderlich machen.

6. Vergütung

(a) Es ist die im Vertrag vereinbarte Vergütung zu entrichten.

(b) Soweit nach dem jeweiligen Vertrag oder diesen AGB Leistungen bzw. Sonder-/Mehraufwände des Anbieters nach vereinbartem Stundensatz vergütet werden. Hiervon unberührt bleibt unentgeltlicher Mehraufwand im Rahmen der Gewährleistungspflichten. Die Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 1/12 Stunden (5 Minuten) abgerechnet.

(c) Leistungen des Anbieters und etwaige Nutzungsrechte an diesen verbleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Vertragshonorars im Eigentum bzw. beim Anbieter.

7. Pflichten des Nutzers

(a) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter mit angemessenem und zumutbarem Aufwand bei dessen Leistungserbringung zu unterstützen, soweit die Mitwirkung des Nutzers für die verzögerungs- und mangelfreie Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist. Bei sämtlichen Mitwirkungspflichten des Nutzers handelt es sich um echte Pflichten des Nutzers.

(b) Der Nutzer hat dem Anbieter Störungen und Mängel der Vertragsleistungen unverzüglich anzuzeigen und den Anbieter bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

(c) Ist der Anbieter der Ansicht, dass der Nutzer eine ihm obliegende Mitwirkungs- oder Beistellleistung nicht vertragsgemäß erbringt, wird der Anbieter den Nutzer hierauf unverzüglich hinweisen und dem Nutzer eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Mitwirkungs- oder Beistellleistung setzen; gegebenenfalls wird der Anbieter den Nutzer auf etwaige nachteilige Folgen der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungs- oder Beistellleistung im Rahmen der Nachfristsetzung hinweisen.

(d) Solange Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist der Anbieter von seiner betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie der Anbieter auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung angewiesen ist. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Nutzer entstehen.

(e) Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs-/Beistellleistung entstehender Mehraufwand kann vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden. Ggf. weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

(f) Sollte ein Projekt aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Kunden um mehr als zehn Werktage unterbrochen werden, ist der Anbieter dazu berechtigt, dem Auftragnehmer eine Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der bereits erbrachten Leistungen des Anbieters entsprechend der Kalkulation.

(g) Sofern der Anbieter dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem Anbieter jeweils unverzüglich mitteilen. 

(h) Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. Teil 1 II. § 3 dieses Vertrags bleibt unberührt.

8. Abnahme von Software-Leistungen

Der gesetzlich angeordneten Abnahme (§ 640 BGB) steht die produktive Nutzung der entwickelten Software gleich.

9. Nutzungsrechte

(a) Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, räumt der Anbieter dem Nutzer an seinen vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen ein einfaches, zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein.

(b) Der Nutzer räumt dem Anbieter hiermit für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das geistige Eigentum des Nutzers während der Laufzeit der jeweiligen Leistung zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber dem Nutzer erforderlich ist. Die Herstellung von Kopien des geistigen Eigentums des Nutzers sowie die Bearbeitung oder Änderung ist nur zulässig, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Die Erteilung von Unterlizenzen oder die Nutzung durch Dritte ist — vorbehaltlich einer von Fall zu Fall treffenden Einzelvereinbarung — ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

(a) Soweit für einzelne Leistungen des Anbieters Werk-, Kauf- oder Mietvertragsrecht Anwendung finden sollte, haftet der Anbieter für Mängel nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend hiervon keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

(b) Der Nutzer hat die Leistungen des Anbieters unverzüglich nach der Ablieferung durch den Anbieter, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare
Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat in Textform zu erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

(c) Ist eine nach diesem Vertrag zu erbringende Leistung mangelhaft, ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet; diese kann durch Überlassung einer Ersatz- oder Umgehungslösung erfolgen. 

(d) Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht dem Anbieter zu. Ein Recht des Nutzers, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

(e) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Hiervon ausgenommen sind auf Mängeln beruhende Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhende Schadensersatzansprüche, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund von Garantien sowie für Ansprüche wegen der Verletzung vertragswesentlicher Nebenpflichten.

(f) Die vorstehenden Ansprüche erlöschen, wenn der Nutzer oder Dritte an den Leistungen Änderungen vornehmen, denen der Anbieter vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Nutzer nachweist, dass auftauchende Fehler oder Störungen nicht auf die Veränderungen zurückzuführen sind und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.

(g) Sofern ein behaupteter Mangel an Werk-, Miet- oder Kaufleistungen des Anbieters nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung des Anbieters zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, kann der Kunde mit den für die Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen des Anbieters zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

11. Nachahmungsschutz, Wettbewerbsverbot

(a) Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die ihm vom Anbieter verkauften oder anderweitig zur Nutzung überlassenen Leistungen, sowie sonstige Leistungen des Anbieters, in jeglicher Form nachzuahmen, insbesondere Software mit vergleichbarem Anwendungszweck, vergleichbaren technischen Funktionalitäten, vergleichbaren grafischen Oberflächengestaltungen (User Interfaces) und/oder vergleichbarem Programmcode zu entwerfen, zu entwickeln, herzustellen, zu vertreiben oder Dritten zu ermöglichen, diese Handlungen vorzunehmen.

(b) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehendes Nachahmungsverbot zahlt der Nutzer eine vom Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

(c) Dem Anbieter ist es für die Dauer dieses Vertrages untersagt, Dienstleistungen und/oder Produkte anzubieten oder sonstige Handlungen vorzunehmen, soweit dadurch die konkrete Gefahr eines für den Kunden nachteilhaften, nicht nur unerheblichen Wettbewerbs begründet wird.

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Stand August 2022